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Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Schulstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 11.05.2026 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 11.05.2026, AZ: 640-2026-MH Erdbau2 angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 13. Mai 2026 bis 11. Juni 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 11. Mai 2026 bis 12. Juni 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Rödt
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 30.04.2026 bewilligten Bauarbeiten in Rödt.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 30.04.2026, AZ: 640-2026-MH Erdbau1 angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 04. Mai 2026 bis 29. Mai 2026 verordnet:
§ 1Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 30. April 2026 bis 1. Juni 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten rechte Unterdorfstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 28.04.2026 bewilligten Bauarbeiten in der rechten Unterdorfstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 28.04.2026, AZ: 640-2026-Schrems angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 30. April 2026 bis 29. Mai 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 28. April 2026 bis 1. Juni 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 30.03.2026 bewilligten Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 30.03.2026, AZ: 640-2026-Reitmaier angeführ-ten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-kehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 07. April 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Dokumente:
Aushängezeitraum: 3. April 2026 bis 2. November 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Hirschlagerstraße
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 10.03.2026, AZ: 640-2026-Werndl angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 13. März 2026 bis 31. August 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 12. März 2026 bis 1. September 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Munderfinger Hauptstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 26.01.2026 bewilligten Bauarbeiten in der Munderfinger Hauptstraße.
V e r o r d n u n g
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 26.01.2026, AZ: 640-2026-Moser angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 26. Jänner 2026 bis 29. Mai 2026 verordnet:
§ 1
Umleitung1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2
KundmachungDiese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Munderfing, am 26. Jänner 2026
Dokumente:
Aushängezeitraum: 28. Januar 2026 bis 30. Mai 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Kapellenweg
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 05.11.2025 bewilligten Bauarbeiten im Kapellenweg.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 05.11.2025, AZ: 640-2025-Kapellenweg angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 05. November 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 11. November 2025 bis 1. Juli 2027 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Katztalerstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 04.08.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Katztalerstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 04.08.2025, AZ: 640-2025-Hessenberger ange-führten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorüberge-hende Verkehrsmaßnahmen von 11. August 2025 bis 30. September 2026 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 7. August 2025 bis 1. Oktober 2026 -
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße
Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.
Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:
§ 1 Umleitung
1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
„Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.§ 2 Kundmachung
Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027
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Kundmachung - ausgeloste Personen zum Geschworenen- und Schöffendienst
Gemäß § 5 Abs. 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes vom 25. April 1990, BGBl. 256/1990, liegt das Verzeichnis der ausgelosten Personen in der Zeit vom
08. Mai bis einschließlich 22. Mai 2026
Während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 bis 3) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Aushängezeitraum: 8. Mai 2026 bis 22. Mai 2026 -
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für Volksbegehren
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- GRATIS Verhütung
- Karfreitag – Feiertag für Alle
- Polizei – kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Dokumente:
- VB100_Verhuetung_Karfreitag_Polizei_Transparenz_Wahlpflicht_Verlautbarung_V7_B_E-FREIGEGEBEN-2026-04-10-1.pdf105 KB
- VB101e_Wahlpflicht_Begruendung_V3_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf173 KB
- VB101d_TransparenzParlament_Begruendung_V5_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf159 KB
- VB101c_Polizei-Personalmangel_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf228 KB
- VB101b_Karfreitag_Begruendung_V2_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf147 KB
- VB101a_GRATISVerhuetung_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf347 KB
Aushängezeitraum: 7. Mai 2026 bis 23. Juni 2026 -
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Die Netz Oberösterreich GmbH, Energiestraße 1, 4020 Linz, hat im Namen der Energie AG Oberösterreich, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz, sowie im eigenen Namen unter Vorlage von Projektunterlagen um die Erteilung der starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligung für
– den Leiterseilwechsel an der bestehenden 30 kV-Leitung, abgehend von der bestehenden 30 kV-Trafostation „Valentinshaft“ auf dem Grundstück Nr. 1175/2, KG 40101 Achenlohe, bis zur bestehenden 30 kV-Trafostation „Unterweissau“ auf dem Grundstück Nr. 1761, KG 40101 Achenlohe, samt Austausch und Versetzung von Maststangen, in einer Länge von 1,643 km,
sowie um Durchführung des elektrotechnischen Prüfungsverfahrens angesucht (Zl. NR/SaM vom 26. März 2026, eingelangt bei der Behörde am 7. April 2026).Dokumente:
Aushängezeitraum: 4. Mai 2026 bis 13. Juli 2026